Hoffentlich „…voll und ganz versichert…!“

autoglaser.de im Gespräch mit führendem Kfz-Versicherer!

22. August 2017

Die Anforderungen an Sie sind ganz klar definiert:

Wer eine Frontscheibe tauscht, auf der Kamerasysteme verbaut sind, hat nach dem Frontscheibentausch unbedingt die vom Automobilhersteller vorgeschriebene Kalibrierung dieser Systeme vorzunehmen.

Mittlerweile dürfte es wohl auch zu dem letzten Betrieb in der Branche durchgedrungen sein, dass eine exakt eingestellte Frontscheibenkamera Voraussetzung ist, damit alle Fahrerassistenzsysteme einwandfrei arbeiten können. Wie schon in der Vergangenheit berichtet, kann bereits eine Differenz von nur einem Grad bei der für den Spurhalte-Assistenten verantwortlichen Kamera, auf einer Strecke von 100 Metern, eine Abweichung von beinahe 1,8 Metern bedeuten! Geht man von einer entsprechend hohen Geschwindigkeit auf Bundesstraßen oder Autobahnen aus, wird das Risiko ganz deutlich. Den schlimmsten Fall und seine tragischen Folgen – z.B. bei einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug – möchte ich hier gar nicht näher erläutern.

Nun stellt sich die Frage, wie gehen Sie mit solchen Fahrzeugen um? Die ideale Antwort wäre natürlich, Sie kalibrieren Kamerasysteme nach einem Frontscheibentausch selbst in Ihrem Betrieb!



Vielerorts wird das Fahrzeug von den Autoglas-Betrieben für die Kalibrierung zur markengebundenen Fachwerkstatt gebracht. Zwar eine mögliche Alternative, doch ist der Aufwand relativ hoch und Verbringungskosten werden im Kaskofall eher nicht erstattet.

autoglaser.de wollte nun wissen, wie Kfz-Versicherer mit dieser Thematik umgehen und hat sich mit Michael Fedder, Gf. und Leiter der Allianz-Agentur Neunkirchen, sowie Herrn Ziegler, dem Allianz-Spezialisten für Betriebshaftpflichtversicherungen für die Kfz-Branche, unterhalten.

Die Versicherer ordnen im Bereich Betriebshaftpflicht Autoglas-Betriebe grundsätzlich unter der allgemeinen Rubrik Kfz-Werkstätten ein. Hier wird nicht branchenspezifisch unterschieden. Deshalb sind die Voraussetzungen und Bedingungen für alle Betriebe gleichermaßen einheitlich. Es spielt keine Rolle, ob ein Betrieb nun Scheibentausch- und -Reparatur anbietet oder z.B. Reifenwechsel im Portfolio hat.

Als Grundvoraussetzung gilt immer: für Leistungen, die ein Betrieb anbietet, muss er grundsätzlich in der Lage sein, diese auch selbst ordnungsgemäß durchführen zu können! Egal, ob im Hinblick auf Betriebsausstattung, technische Ausstattung oder Mitarbeiter-Qualifikation.

Nun treffen Kalibrierungsarbeiten die Branche Autoglas ja erst seit einigen Jahren, trotzdem wird auch hier davon ausgegangen, mit fortschreitenden technischen Fahrzeugentwicklungen, gerade innerhalb der Betriebe nachzuziehen, wenn es um Ausstattung und Know-How geht. Das ist in jeder Sparte im Kfz-Bereich so. Die markengebundenen Fachwerkstätten bekommen in der Regel die geballte Ladung ab, denn sie treffen täglich in ihrem Werkstatt-Alltag auf Neufahrzeuge mit immer komplexeren  Ausstattungs-Raffinessen. Und blickt man einmal in solche Werkstätten, wird eines schnell klar: mindestens ein Mitarbeiter steckt immer auf einer Schulung oder Fortbildung zu aktuellen Themen!

Doch kommen wir noch einmal zurück zu dem Fall, wenn ein Betrieb die Kalibrierungs-Arbeiten nicht selbst durchführen kann. Lassen Sie Ihren Kunden auf gar keinen Fall nur mit einem gut gemeinten Hinweis vom Hof, er sollte sein Fahrzeug noch zur Vertragswerkstatt bringen, um die Kalibrierungs-Arbeiten durchführen zu lassen oder könnte eine dynamische Kalibrierungsfahrt auch selbst vornehmen!

Zum einen entstehen Ihrem Kunden u.U. zusätzliche Kosten, so dass er es sich mit Sicherheit gut überlegt, Ihren Betrieb beim nächsten Scheibenschaden noch einmal anzusteuern. Zum anderen gelten vom Hersteller vorgeschriebene, aber unterlassene Arbeitsschritte, im Besonderen bei sicherheitsrelevanten Fahrzeug-Komponenten, als hoch brisant. Ein dadurch verursachter Unfall zieht nicht nur meist eine Klage und Schuldermittlung hinter sich her, auch die Frage der Leistung aus der Betriebshaftpflicht seitens des Versicherers muss geklärt werden und steht hier auf der Kippe!



Daher ist ein starkes Umdenken gefordert! Spätestens wenn Kalibrierungs-Protokolle zusammen mit der Rechnung beim Versicherer eingereicht werden müssen! Schlussendlich zählt im Schadensfall immer nur der Beweis.


Und wenn doch einmal was passieren sollte,
sind Sie „….hoffentlich voll und ganz versichert…!“


 

Ihre Martina Weller – Redaktion autoglaser.de 22.08.2017

 

 


Bildquelle: Allianz Versicherung Deutschland AG, Hella Gutmann, pixabay
 

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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