Datenschutz …

… was gibt es zu beachten?

3. September 2015

Wortspielereien, oder was steckt hinter den Begriffen: Datenschutz, Bundes-Datenschutzgesetz (BDG), personenbezogene Daten, Weitergabe an Dritte?

Durch die Digitalisierung vieler Prozesse, national, wie auch global, braucht es Gesetze, die uns und unsere persönlichen Daten vor dem unerwünschten Zugriff durch Dritte schützen.

In Deutschland regelt dies das Bundes-Datenschutz-Gesetz (BDG). Seit nun mehr drei Jahren ringen die Minister der EU-Staaten um eine Vereinheitlichung der Datenschutzrichtlinien. D.h. eine Überarbeitung bzw. Anpassung des Bundes-Datenschutz-Gesetzes steht uns in naher Zukunft wohl bevor. Ehe es aber soweit ist, greift derzeit immer noch das deutsche BDG und das schreibt nun mal vor, dass Personen und ihre personenbezogenen Daten geschützt werden müssen!
Täglich lesen wir von Verstößen seitens Facebook, Google und Co.

Jetzt werden Sie sich sicher fragen: was hat denn dieses Thema mit einem Autoglas-Betrieb zu tun?

Ganz schön viel, wie Sie später feststellen werden und deshalb wäre es schön, wenn Sie den Artikel – gerade auch wegen der Aktualität seines Themas – bis zum Ende lesen!
Dafür schon jetzt ein herzliches Danke schön!

Die ersten Fragen, die Sie sich vermutlich stellen:

Was sind eigentlich personenbezogene Daten und wann verarbeitet ein Autoglas-Betrieb solche?

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die den Fahrzeughalter – Ihren Kunden – betreffen. Das sind logischerweise z.B. Name, Anschrift, Wohnort, aber auch Daten zu seiner Versicherung und seinem Fahrzeug, sowie Foto’s, die Sie vielleicht vom Scheibenschaden anfertigen. Diese Daten müssen zur Behebung des Schadens natürlich erst einmal in Ihrem Betrieb erfasst werden, damit der Schaden auch anschließend von der Versicherung oder dem Kunden reguliert werden kann. Das wäre dann schon die Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

Die Fragen, die sich nun auftun:

Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.

Noch heikler wird es, wenn der Kfz-Glasschaden durch einen Versicherer reguliert werden soll und dieser eine von ihm beauftragte Prüforganisation zur Prüfung des Falles einschaltet. Das ist „Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte“ vom Feinsten!

Bei Missachtung der Gesetze drohen zudem empfindlich hohe Geldbußen, die dem einen oder anderen Betrieb, aber auch manchem Versicherungsunternehmen Kopf und Kragen kosten könnte!

Ein aktuelles Urteil besagt: „Fehlt eine Vereinbarung über die Weitergabe der Daten, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hin (Az.: 18 C 0156/12).

Umso wichtiger, dass Sie sich bei jedem einzelnen Schadensfall von Ihrem Kunden eine schriftliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogener Daten unterschreiben lassen. Optimaler Weise finden Sie in Ihrer Software bereits ein entsprechend vorformuliertes Formular, das Sie ganz bequem ausdrucken, verwenden und sich anschließend beruhigt zurücklehnen können!

Wir machen keine Sommerpause und bleiben für Sie auf dem Laufenden!

Ihr Redaktionsteam autoglaser.de 03.09.2015 (Martina Weller)

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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