Schadenregulierung durch Kfz-Versicherer

Des einen Freud – des anderen Leid!

1. Dezember 2016

Schon wieder eine Kürzung der Glasschaden-Rechnung durch die Versicherung oder den von der Versicherung beauftragten Prüfdienstleister. Wer kennt das nicht! Leider ist das Thema Rechnungskürzungen immer wieder aktuell.

Am Ende des Jahres, so scheint es fast, korrigiert der „Rotstift“ fehlende Erträge nach oben.  

Häufig  werden Positionen aus Rechnungen gekürzt wie zum Beispiel Ersetzen einer Feinstaubplakette oder gar den pauschalen Aufschlag für Kleinmaterial/Verbrauchsmaterial.
Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, wollen wir Ihnen hier Hintergründe aufzeigen und Ihnen vielleicht uch einige Tipps im Umgang mit den Versicherern an die Hand geben.

Die Frage nach dem WARUM fängt dort an, wo Versicherer Erträge erwirtschaften. Früher wurden Gewinne in der Kfz-Versicherung nicht mit den Versicherungsprämien erzielt, sondern mit dem Bereich Kapitalversicherungen auf dem Kapitalmarkt. Die Prämien in der Kfz-Versicherung deckten – wenn überhaupt – lediglich die Ausgaben für Schäden. Nun, nachdem die Erträge auf dem Kapitalmarkt, durch Niedrigzinsphasen, wie eine Achterbahn in den Keller „gefahren“ sind, haben Versicherer Not, diese Verluste auszugleichen. Was liegt da näher, als eingereichte Rechnungen massiv zu prüfen und ggf. zu kürzen.



Trotz aller Bemühungen und Einsparungen, hat es für einige Kfz-Versicherer dennoch nicht gereicht. Von ehemals (1997) ca. 132  Kfz-Versicherern sind heute gerade einmal 94 übrig geblieben, Tendenz sinkend (Quelle: GDV). Der Rest spart an allen Ecken.
Zweite Herausforderung für die Assekuranz ist die zunehmende Digitalisierung im Schadensprozess. Investitionen in IT, Know How und Umstrukturierung lassen das Thema Rechnungskürzungen nicht entspannter wirken.
 
Nun treffen bei den Versicherungsunternehmen Rechnungen von Autoglasbetrieben und
Kfz-Werkstätten ein, die auf Original-Herstellervorgaben basieren. Vorausgesetzt die Herstellervorgaben wurden alle eingehalten und der Reparatur-Stundensatz eines Betriebes befindet sich im Bereich vergleichbarer Betriebe derselben Region, was kann man an so einer Rechnung aus Sicht der Versicherer noch einsparen?

Normalerweise nichts! Gäbe es da nicht vielleicht die Position Feinstaubplakette, die die Beschaffungsaufwendungen, das Beschriften und Anbringen der Plakette an der Windschutzscheibe beinhaltet. Versicherungsunternehmen verhalten sich hier differierend, da dies in den Kaskobedingungen des Kunden geregelt ist. Klären Sie Ihren Kunden darüber auf, dass die Plakette vom Versicherer ggf. nicht bezahlt wird und Sie die Kosten ihm dann in Rechnung stellen können.
Die „2%-Regelung“ oder „2% Aufschlag für Kleinersatzteile“. Schon der pure Anblick dieser Worte ist mit negativen Erfahrungen verbunden!

Ein kleines Rechenbeispiel beantwortet die Frage schnell, warum diese Position häufig gekürzt wird. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) meldet folgende Zahlen:
2015 sank die Anzahl der Glasbruchschäden in der Kfz-Versicherung zwar im Vergleich zu 2013 um 6%, dennoch wurden fast 2,2 Mio. Glasbruchschäden mit einem Aufwand von 1,1 Mrd. Euro durch die Versicherer reguliert. Bei einem Golf VII 5T handelt es sich in der Glasschadenrechnung einer normalen Scheibe mit den Ausstattungen grün/solar/Spiegelhalter/geräuschmindernde Folie, bei der Position der Pauschale für Kleinersatzteile um 6,57 Euro.

Wenn nur 25% der Glasschäden von 2015 um die Position der Pauschale für Kleinersatzteile gekürzt werden würde und man geht von einem exemplarischen Betrag für Kleinersatzteile von 6,57 Euro aus, sparten die Versicherer dennoch allein mit dieser Vorgehensweise rund 3.613.500 Euro ein.
Das ist es, um was es geht.

Nun gab es bereits im Februar 2012 ein Urteil vom AG Erlangen (Urteil vom 16.02.2012, AZ 3C 1956/11), aus dem deutlich wurde, dass die Kürzung in dem Falle damals ungerechtfertigt war und das Gericht gab dem geschädigten Flottenbetreiber Recht, da eine exakte Verbrauchserfassung solche Teile einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden.



Doch hat sich was geändert durch dieses Urteil? Leider nein, Rechnungskürzungen sind Alltag geworden und Betriebe kämpfen täglich mit der Assekuranz um’s „gute Geld“. Der hohe administrative Aufwand, den der Betrieb damit verbringt, lähmt sein eigentliches Geschäft! Versicherer wissen zudem, dass oftmals die personellen Ressourcen zur Bearbeitung dieser Fälle in den Betrieben einfach nicht vorhanden sind. Doch wer einmal auf etwas verzichtet, der bekommt es künftig nicht mehr!

Daher lohnt es sich absolut, in diesen Fällen mit den Versicherern in Kontext zu treten und gegen Rechnungskürzungen anzugehen! Diese Empfehlung sprechen auch zahlreiche Verbände aus.

Ihr Redaktionsteam autoglaser.de 01.12.2016 (Martina Weller)

(Bilder: pixabay)

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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