Webseiten-Check

Haben Sie an alles gedacht?

29. März 2017

„Wenn man alle Gesetze studieren oder kennen müsste, hätte man gar keine Zeit mehr, sie zu übertreten!“ Darüber war sich also Goethe schon im Klaren.

Heutzutage verfügen die allermeisten Unternehmen in Deutschland – gleich welcher Größe – über eine eigene Firmenhomepage. Das WorldWideWeb ist inzwischen ein Tummelplatz für mehr als 1 Mrd. Webseiten weltweit.
Mit wenigen Mitteln lässt sich heute schon eine einfach strukturierte, moderne Webseite selbst gestalten. Die Kosten dafür sind relativ überschaubar. Investiert man etwas mehr Geld, kann ein beauftragtes Unternehmen die eigene Firmenhomepage, individuell nach den persönlichen Wünschen und Anforderungen, erstellen.

Diese Aufgabe in kompetente Hände zu geben empfiehlt sich allemal, gibt es für Webseiten in Deutschland wichtige rechtliche Vorgaben und Regeln.

Da wir im Zuge unserer Arbeit und aus aktuellem Anlass immer mal wieder von Situationen erfahren, wo sich zeigt, dass ein regelmäßiger Webseiten-Check manche Folge hätte verhindern können.

Eins gleich vorne weg: wir, die Redaktion von autoglaser.de und smart-repair.de, können nur sensibilisieren und auf wichtige Themen aufmerksam machen. Dieser Artikel ersetzt keine juristische Beratung und stellt keine konkreten Auszüge aus den entsprechenden Gesetzen (z.B. TMG etc.) dar. Er soll lediglich darauf hinweisen, dass das Thema rechtssichere Webseite für jeden Unternehmer in Deutschland gleichermaßen wichtig ist, um Abmahnungen und/oder gar Strafen vorzubeugen.

Bevor überhaupt an die Gestaltung und Umsetzung einer Webseite gedacht werden kann, ist zunächst die Domainregistrierung notwendig. Hier kann man bereits aus Domainrecht und markenrechtlichem Schutz in die erste Falle tappen. Daher sollte man sich sicher sein, dass durch die Nutzung einer Domain nicht Markenrechte oder Unternehmenskennzeichen anderer verletzt werden. Wichtig ist auch, dass ein Unternehmer eine Domain rechtmäßig erwirbt, so dass er überhaupt auch Besitzer seiner Domain ist und darüber verfügen kann.
Bei Firmen, die sog. SEO-Leistung (Webseitenoptimierung) anbieten und die Webseiten verwalten, lohnt sich die genaue Nachfrage, wem nun die Domain wirklich gehört?

Im Allgemeinen ist ja sicher bekannt, dass das Impressum auf einer Webseite eine bedeutende Rolle spielt. Nicht nur inhaltlich gilt es hier, sich an genaue Vorgaben zu halten, auch die Platzierung des Impressum auf der Webseite selbst, ist im Grunde vorgegeben. Hierzu sieht das TMG (Telemediengesetz) vor, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss.



Ein immer wieder heiß diskutierte Thema ist der Disclaimer. Im sogenannten Haftungsausschluss versucht der Webseitenbetreiber sich von verschiedenster Haftung durch Rechteverletzung fremder Webseiten freizusprechen. Ganz beliebt sind Ausschlüsse wenn es um Verlinkungen auf solche handelt. Hier möchte man sich gerne von den Inhalten der fremden Webseite distanzieren und übernimmt schon pro forma keine Haftung für eventuelle Verlinkungen.
Leider sind solche Disclaimer oder Haftungsausschlüsse für Verlinkungen und Inhalte verlinkter Webseiten null und nichtig. Es mag paradox klingen, aber laut Gesetz haftet ein Webseitenbetreiber für Inhalte auf verlinkte Webseiten. Das Fazit dürfte klar sein: den meisten Ärger spart man sich, wenn man erst gar nicht verlinkt!

Mit in einen Webseitenaufbau sollte man auch die Datenschutzerklärung einplanen. Hier gilt sich im Vorfeld zu überlegen, welche personenbezogenen Daten man vom Besucher der Webseite durch den Gebrauch – beispielsweise bei einer Online-Terminbuchung oder der Nutzung eines Kontaktformulars -  eigentlich erhebt und zu welchem Zweck. Auch die Nutzung der social-media-buttons von Facebook, Twitter und ‚Co. muss in puncto Datenschutz abgesichert werden.

Eine weitere mögliche Falle, in die man leider leicht tappen kann, sind Urheberrechte beim Einsatz von fremden Fotos, Grafiken, Videos oder Texten auf der eigenen Homepage. Auch hier lohnt sich die Frage: wurden die eingesetzten Dateien nach dem Urheber- und Lizenzrecht korrekt und ordentlich erworben?

Liebe Leser, Sie sehen, je umfangreicher der Internetauftritt des eigenen Unternehmens sein soll, umso mehr rechtliche Anforderungen sind zu beachten. Webmaster müssen also nicht nur technisch und gestalterisch auf dem Laufenden sein, sondern auch rechtlich gut informiert sein.

Glückwunsch, wenn dann die eigene Firmenhomepage endlich online geht! Aber auch hier ist es wie mit einem Auto: die Webseite muss ständig hofiert, überprüft und gewartet werden, um worst cases, wie gehackte, virenverseuchte und abmahnfähige Webseiten zu vermeiden!!

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall den Überblick in der Komplexität solcher Dinge und hoffe, dass ein Gesetz hier mal nicht greift! Nämlich Murphys Gesetz: „Alles was schief gehen kann, wird auch schiefgehen“!


 

Martina Weller Redaktion autoglaser.de & smart-repari.de 30.03.2017


 

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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