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Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung oder auch Fahrzeugteilversicherung sichert Schäden am eigenen Auto ab und stellt eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Im Gegensatz zu dieser ist sie aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Zu den Schadensfällen, nach denen eine Teilkaskoversicherung zum Tragen kommt, gehören Brände oder Explosionen. Des Weiteren sichert eine Teilkaskoversicherung Schäden durch Glasbruch, Diebstahl und Naturgewalten, wie Blitz, Donner und Hagel ab. Dabei muss der Mangel am Auto jedoch direkt durch dieses Ereignis verursacht worden sein.
Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung beinhalten, sofern das Auto zerstört, gestohlen oder anderweitig abhanden gekommen ist, die Kosten der Wiederbeschaffung. Das gleiche Prinzip gilt für die verschiedensten Fahrzeug- und Zubehörteile. Genauere Angaben über die mitversicherten Teile finden sich in den Tarifbestimmungen der Police.
Die Teilkasko reguliert in der Regel Wildschäden infolge von Unfällen mit Haarwild, seltener aber durch Federwild verursachte Mängel am Auto. Entsprechende Ausweichmanöver und ihre Folgen sind auch in den seltensten Fällen einkalkuliert. Das gleiche gilt für Glasbruch - manche Versicherer kommen dafür auf, manche nicht. Durch Kurzschlüsse in der Elektronik verursachte Schäden am Kraftfahrzeug gehören zu den Regelleistungen der Teilkaskoversicherung.
Die Abschleppkosten nach einem Schadensereignis und die Kosten eines eventuell notwendigen Sachverständigen sind mit der Teilkaskoversicherung häufig abgesichert. Alle anderen Unfallkosten sind dagegen nicht von der Versicherung abgedeckt.
Ausgeschlossene Leistungen der Fahrzeugteilversicherung:
Vom Fahrzeughalter selbst ursächlich bedingte Unfallschäden sind von der Regulierung durch eine Teilkaskoversicherung ausgeschlossen. Abnutzungs- und Verschleißteile unterliegen dem gleichen Ausschluss. Schäden die aus dem fahrlässigen Umgang mit dem Auto resultieren sind ebenso wenig abgesichert, wie ungesetzliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug.

Weitere Bezeichnungen: Fahrzeugteilversicherung

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Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar