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Bandfilter

Bandfilter findet man in der Windschutzscheibe vieler Fahrzeuge. Hierbei ist die Scheibe mit wenigen Ausnahmen aus Wärmeschutzgründen getönt. Die Verbundfolie ist in der oberen Randzone der Scheibe dabei dunkler eingetönt und erfüllt damit weitestgehend die Funktion einer Sonnenblende. Der Farbverlauf ist von oben nach unten abnehmend über etwa 100 bis 150 mm fließend, damit optische Irritationen vermieden werden. Die Farbe des Bandfilters ist in der Regel dunkelblau, dunkelgrün oder grau. Zulässig sind auch nachträglich eingetönte Folienstreifen, welche jedoch eine allgemeine Betriebgenehmigung (ABG) haben müssen.

Blendstreifen aus Folien, an der Windschutzscheibe montiert, gibt es in vielen Farbvarianten, auch zweifarbig, mit Farbverläufen. Sie dürfen in genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Beschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten, es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht ("Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein") muss sichergestellt sein.

Weitere Bezeichnungen: Blendstreifen, Sonnenblenstreifen, Keil

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