Autoglaser.de 346

Bauartgenehmigung

In §22a der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Abkürzung: StVZO) wird Bauartgenehmigung für eine ganze Fülle von Fahrzeugteilen eine amtlich genehmigte Bauart, eine Bauartgenehmigung, gefordert. Dazu gehören u. a. Fahrzeugscheiben aus Sicherheitsglas. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist.

Zurück zur Übersicht
Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar