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ECE-Norm

Grundlage der ECE-Norm ist ein am 20. März 1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Enomic Commission for Europe, ECE) geschlossenes und mit Wirkung vom 16. Oktober 1995 geändertes Übereinkommen. Dem "Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden", gehören zur Zeit 47 Staaten sowie die Europäische Gemeinschaft als Vertragsparteien an. Die Signatarstaaten gehen dabei weit über den Bereich der Europäischen Union (EU) hinaus.
Mit diesem Übereinkommen wird auf internationaler Ebene der Erlass einheitlicher technischer Vorschriften, vor allem für Kraftfahrzeuge, sowie die gegenseitige Anerkennung und Zulassung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens möglich. Dies soll vor allem Schranken im Handel abbauen. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über einhundert ECE-Regelungen verabschiedet. Die Regelungen sind Empfehlungen, die von den jeweiligen Vertragsstaaten in ihr nationales Recht integriert werden können. Die Europäische Gemeinschaft kann ECE-Regelungen auch für alle Mitgliedsstatten der Europäischen Gemeinschaft annehmen. In diesem Fall bedarf es keines zusätzlichen Rechtsaktes, mit dem diese Regelungen beziehungsweise Änderungen von Regelungen in nationales Recht übernommen werden.
Die meisten dieser ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Sie erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst.
An jedem Fahrzeug, Bauteil bzw. Ausrüstungsgegenstand, für das eine ECE-Genehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen anzubringen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat. "E1" steht demnach für Deutschland, "E58" für Tunesien.

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Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar