Autoglaser.de 346

Fahrzeug-Sicherheitsglas

Alle Gläser, insbesondere diejenigen für Windschutzscheiben, müssen so beschaffen sein, dass sie das Verletzungsrisiko im Falle eines Bruchs so weit wie möglich reduzieren. Das Glas muss ausreichend widerstandsfähig gegen Beanspruchungen sein, die unter normalen Verkehrsbedingungen auftreten können, außerdem gegen atmosphärische und thermische Beanspruchungen sowie gegen chemische Einwirkungen, Feuer und Abrieb.

Sicherheitsglas muss ausreichend durchsichtig sein, darf keine wahrnehmbaren Verzerrungen der Gegenstände beim Blick durch die Scheibe verursachen und darf zu keiner Verwechselung der Farbe führe, die bei Verkehrszeichen und Signalanlagen verwendet werden. Beim Bruch der Windschutzscheibe muss der Fahrzeuglenker in der Lage sein, die Straße noch so deutlich zu sehen, dass er sein Fahrzeugsicher bis zum Stillstand abbremsen kann.

Eine Sicherheitsglasscheibe, die für Fahrzeuge zugelassen werden soll, muss verschiedene Prüfungen nach der ECE-Regelung Nr. 43 bestehen. Die Prüfungsbedingungen bestehen aus der Materialprüfung, die die Oberflächenhärte und Abriebfestigkeit, die chemische Beständigkeit, die optischen Eigenschaften und das Bruchverhalten der Scheibe messen.

Weitere Bezeichnungen: Autoglas, Fahrzeugglas

Zurück zur Übersicht
Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar