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Genehmigungszeichen - Europa

Das europäische Genehmigungszeichen für Fahrzeugbauteile, unter anderem auch für Fahrzeugglas, besteht aus einem Kreis mit dem Großbuchstaben “E“ und einer anhängenden Ziffer, die für das Land steht, in dem das Genehmigungsverfahren stattgefunden hat.

Die folgenden Ziffern sind den Ländern Europas zugeteilt, die dem Abkommen über die Teilnahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung beigetreten sind.

1- Deutschland, 2 – Frankreich, 3 – Italien, 4 – Niederlande, 5 – Schweden, 6 – Belgien, 7 – Ungarn, 8 - Tschechische Republik, 9 – Spanien, 10 - ehem. Jugoslawien, 11 – Großbritannien, 12 – Österreich, 13 – Luxemburg, 14 - Schweiz
15 – ehem. DDR, 16 – Norwegen, 17 – Finnland, 18 – Dänemark, 19 - Rumänien
20 – Polen, 21 - Portugal

Die römischen Ziffern stehen bei den Glasarten für folgende Ausführungen: I für vorgespanntes Glas (I/P wenn beschichtet), II für normales Verbundglas (II/P wenn beschichtet), III für vorbehandeltes Verbundglas (III/P wenn beschichtet, IV für Glas-Kunststoff-Verbindung, V für Scheiben außer Windschutzscheiben, die eineLichtdurchlässigkeit von 70 % oder weniger besitzen,
VI für Isolierglasscheiben

Weitere Bezeichnungen: E-Nummer

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