Autoglaser.de 346

Glasbeschichtung

Die Beschichtung von Glas (z.B. mit infrarotabweisenden Metallbeschichtungen) geschieht im industriellen Prozess und wird vor Fertigstellung des Glases abgeschlossen. Damit ist die aufgebrachte Beschichtung ein Bestandteil eines Glases, dem bei Erfüllung der in der ECE-Regelung 43 vorgegebenen Anforderungen eine Zulassung als Fahrzeugglas erteilt wird.
Ein nachträgliches Aufbringen von Beschichtungen auf Fahrzeugglas NACH Erteilung der ECE-Zulassung ist, bis auf eine Ausnahme (dem Aufbringen von zugelassener Scheibenfolie), verboten. Alle Angebote, die vorgeben, ein nachträgliches Aufbringen von durchsichtigen Lacken, PU-Dispersionen, etc. auf Fahrzeugglas, sei durch ein Gutachten eines technischen Dienstes nachträglich erlaubbar und nachträglich in den Fahrzeugpapieren eintragbar, gehen in die Irre und wähnen Fahrzeughalter und Fahrer in der trügerischen Sicherheit, gesetzlichen Vorgaben entsprochen zu haben. Das ist nicht der Fall, denn all diese Manipulationen gehen von falschen Annahmen aus und bedeuten für Kunden, die sich darauf einlassen im Normalfall: Erlöschen der Betrieberlaubnis des Fahrzeugs, kein bestehender Versicherungsschutz mehr, gegebenfalls kompletter Austausch der kompletten Verglasung des Fahrzeugs.

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Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar