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Kraftfahrtbundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (Abkürzung: KBA) ist eine Bundesbehörde. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Abkürzung: BMVBS) unterstellt. Das KBA erfüllt eine Reihe von Funktionen, die mit Regelungen im Straßenverkehr und mit Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen im Zusammenhang stehen: Dort werden unter anderem das zentrale Fahrerlaubnisregister (Abkürzung: ZFER), das zentrale Verkehrs-Informationssystem (Abkürzung ZEVIS), das Verkehrszentralregister (Abkürzung: VZR) und das das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) geführt. Das KBA erteilt auch Typgenehmigungen mit bundes- und europaweiter Geltung. Diese werden nach sogenannten Rechtskreisen unterschieden. Davon gibt es drei. Im "nationalen Rechtskreis" werden Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG) nach den §§ 20, 22 und 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeugteileverordnung (FzTV erteilt. Diese Genehmigungen haben nationale Geltung. Typgenehmigungen in den "internationalen Rechtskreisen" richten sich nach EG sowie anwendbaren ECE-Regelungen (ECE = Economic Commission for Europe), so zum Beispiel auch die ECE43 für Glas an Fahrzeugen.

Weitere Bezeichnungen: KBA

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