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Lichtdurchlässigkeit

Die wesentliche Eigenschaft des Glases ist seine Lichtdurchlässigkeit im optisch sichtbaren Spektralbereich (optisch sichtbares Spektrum: λ = 400 – 760 nm).

Die Angabe der Lichtdurchlässigkeit TL nach DIN EN 410 bezieht sich auf den Wellenlängenbereich des sichtbaren Lichts von 380 nm bis 780 nm und wird gewichtet mit der Hellempfindlichkeit des menschlichen Auges.

Bei handelsüblichem Flachglas beträgt der Transmissionsgrad in Abhängigkeit von der Glasdicke 83% - 90%.

Bei Fahrzeugglas darf nach der europäischen Norm ECE 43R die Lichtdurchlässigkeit für Windschutzscheiben im sichtbaren Bereich 75 Prozent und bei Seitenscheiben 70 Prozent nicht unterschreiten. Eine neue Regelung wurde im Juni 2010 bekannt, nach der die Lichtdurchlässigkeit auch bei Windschutzscheiben auf 70 Prozent reduziert wird.

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