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Selbstbeteiligung

Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen kommen für eigen verschuldete Schäden oder sog. Elementarschäden aufkommen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, gibt es hier unterschiedlich hohe Prämien, die davon abhängen, ob der Versicherte im Schadenfall einen Teil der Reparaturkosten selbst trägt. Dieser Anteil wird als Selbstbeteiligung bezeichnet. Sie kann sowohl bei Vollkasko- als auch bei Teikaskoverträgen je nach Vertrag 300,- €, 500,- €, 700,- €, 1000,- €, 2000,- € betragen. Bei der Teilkaskoversicherung, die oftmals noch Glasbruchschäden abdeckt, ist auch noch eine Selbstbeteiligung von 150,- € durchaus üblich. Nach Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung steigt, anders als bei der Vollkasko, die Prämie nicht, sondern bleibt, allgemeine Preissteigerungen durch den Versicherer ausgenommen, gleich.

Weitere Bezeichnungen: Selbstbehalt

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Verweise im Autoglas-Lexikon / Autoglas-Glossar