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Sichtzone

Mit Sichtzone (Nahsichtzone, Fernsichtzone, Randsichtzone) werden verschiedene Bereiche einer zuzulassenden Scheibe, insbesondere Windschutzscheibe, bezeichnet, die bestimmten Anforderungen an definierte Eigenschaften (z.B. optische Eigenschaften) genügen muß. Der Begriff findet sich in nationalen wie internationelaen Zulassungs-vorschriften für Glas an Fahrzeugen, wie z.B. der ECE R-43, Sicherheitsglas.

Die Definition der Sichtzone ist gerade für die Reparatur von Windschutzscheiben von besonderer Bedeutung. Die Bedingungen für die Reparatur sind in einem Erlaß geregelt: BMV/StV 13/36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, Verkehrsblatt S 130. Darin werden als Anlage auch die Sichtzonen (Fernsichtfeld) definiert, in denen eine Reparatur unzulässig, also verboten ist.

Die Sichtzone in denen eine Reparatur unzulässig ist wird wie folgt definiert:

Bei PKW und anderen Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t:

Die Zone wird auf der Windschutzscheibe gebildet durch einen 29 cm breiten Streifen (etwa DIN-A4-Format quer) mittig zur Spur der Ebene, die durch den Augenpunkt (Lenkradmittelpunkt) hindurchgeht und parallel zur Fahrzeuglängsmittelebene verläuft und der oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.

Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:

Die Zone wird auf der Windschutzscheibe gebildet durch ein quadratisches Feld der Kantenlänge von 29 cm, deren Kanten horizontal bzw vertikal verlaufen. Die seitliche Lage wird in gleicher Weise wie bei Pkw ermittelt. Die Höhe des Mittelpunktes M dieses Quadrats auf der Windschutzscheibe ergibt sich aus folgender Zeichnung, wobei sich der Fahrersitz in einer mittleren Stellung befinden muß.

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