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Vollkaskoversicherung

Im Hinblick auf den Versicherungsumfang bietet die Vollkaskoversicherung den größtmöglichen Versicherungsschutz im Bereich der Kfz-Versicherung. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Vollkasko-Versicherung nicht um eine Pflichtversicherung. Stattdessen kann mit ihr der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung erweitert werden.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird von den Fahrzeughaltern vor allem dann in Erwägung gezogen, wenn es darum geht, neue oder besonders wertvolle Fahrzeuge zu versichern. Im Gegensatz zu Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Vollkasko-Versicherung nicht nur Schadensansprüche Dritter ab, sondern auch Schäden, die am versicherten Fahrzeug entstanden sind.
Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, ist, dass die Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung einschließt. Dies ist insofern vorteilhaft, dass Schäden, die der Teilkaskoversicherung zuzurechnen sind bzw. in deren Versicherungsumfang fallen, keinen Einfluss auf die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung nehmen. Somit können die besagten Schäden nicht zu einer Rückstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklasse führen.
Um den Versicherungsumfang besser verdeutlichen zu können werden zunächst die Schäden aufgeführt, die in den Bereich der Teilkasko-versicherung fallen:

• Brand
• Diebstahl
• Einbruchdiebstahl
• Einwirkungen durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung
• Explosionen
• Glasbruch
• Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs (Kurzschlüsse)
• Schäden, die durch Fahrtkollisionen mit Tieren / Haarwild entstehen

Neben den genannten Schäden umfasst die Vollkaskoversicherung noch zwei weiteren Arten von Schäden, nämlich Schäden die durch Vandalismus bzw. eine absichtliche Beschädigung Dritter herbeiführten wurden sowie Unfallschäden am versicherten Fahrzeug. Was die Unfallschäden am versicherten Fahrzeug betrifft, so lassen sich diese in die folgenden vier Bereiche einteilen:

• Unfallschäden, die selbst verschuldet wurden
• Unfallschäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden konnte
• Unfallschäden die vom Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht übernommen werden
•Unfallschäden, die auf nicht haftbare Verursacher zurückgehen

Die Beitragshöhe ist von der Schadenfreiheitsklasse abhängig ist. Bei den Schadenfreiheitsklassen der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eigene Schadenfreiheitsklassen, die nicht mit denen der Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung stehen. Des Weiteren können auch Faktoren wie der Fahrzeugtyp oder der Ort der Zulassung auf die Beitragshöhe Einfluss nehmen. Außerdem räumen viele Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung ein, durch welche die Höhe des Vollkasko-Versicherungsbeitrags gesenkt werden kann.

Weitere Bezeichnungen: Fahrzeugvollversicherung

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