Kotflügel - Windschutzscheibe - Motorhauben
Es herrscht Aufruhr unter den Kfz-Werkstätten, denn die Bundesregierung will den Ersatzteil-Markt für freie Hersteller öffnen. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll eine Reparaturklausel im Designrecht eingeführt werden.
Bis heute ist ein Nachbau sichtbarer Ersatzteile für die Zulieferer nicht erlaubt, denn die Hersteller können sich auf den sogenannten Designschutz berufen. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll mit einer Reparaturklausel von sichtbaren Ersatzteilen wie Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer, Außenspiegel und Rückleuchten vom Designschutz ausgenommen werden.
Auch Ralf Galow vom Netzwerk für freie Kfz-Unternehmer IAM-NET äußert sich zum neuen Gesetzentwurf: „Ein fairer Wettbewerb, den wir begrüßen und mit unserer Arbeit fördern, bedeutet jedoch auch, dass die Qualität der Produktalternativen zu 100 % mit dem Original vergleichbar sein muss. Nur dann ist sichergestellt, dass Instandsetzungen weiter herstellerkonform, verkehrssicher und werterhaltend durchgeführt werden können und der Geschädigte oder Versicherte nicht in die Röhre guckt.“
ZDF heute hat nachgefragt
IAM-NET und die Reporter von ZDF heute besuchten gemeinsam den Kfz-Meisterbetrieb Peter Hollmann, um mehr zu den Hintergründen, den Sichtweisen und Auswirkungen für die Verbraucher und Werkstätten zu erfahren.
Link zum VIDEO-Beitrag von ZDF heute
Ihre Alexandra Goeke 17.05.2019
Redaktion autoglaser.de.
Quelle: ZDF heute/Mediathek, IAM-NET, Auto-Medienportal.Net