Freier Zugriff auf KFZ Daten

EUGH-Urteil zum EU-weit freien Zugriff für Servicebetriebe auf KFZ-Daten

17. Oktober 2023

Rund 30% aller in der EU vorhandenen Fahrzeuge sind heutzutage mit Assistenzsystemen ausgestattet. Tendenz steigend.

Dies erfordert z.B. bei Austausch und Kalibrierung einer Windschutzscheibe oder beim Löschen einer Warnanzeige im Display des Fahrzeugs den Zugang zu den Fahrzeugdaten über das On-Board-Diagnosesystem (OBD). Im Allgemeinen geschieht dies mit Hilfe sogenannter Mehrmarkendiagnosegeräte über den OBD-Port.

Die Firmen Carglass und ATU Autoteile Unger haben nun beim LG Köln eine Musterklage gegen die FCA Italy SpA, eine Tochter von Fiat Chrysler Automobiles NV (seit 01.07.2023 Stellantis Europe SpA) eingereicht, die, wie auch einige andere Hersteller, den Zugriff auf Daten an Ihren Fahrzeugen sowohl von Vertrags-, als auch von freien Werkstätten vom Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements abhängig gemacht bzw. technische Hürden oder Lizenzgebühren eingeführt hatten, was zu unnötigen Kosten führt und den freien Wettbewerb auf dem KFZ-Servicemarkt beeinträchtigt.

Der Fall wurde dem EUGH vorgelegt, da es sich um die Auslegung einer EU-Verordnung handelt. Daraus ergibt sich EU-weite Rechtssicherheit und das Urteil ist sowohl für Fahrzeughersteller als auch freie Marktteilnehmer verbindlich. Es wird erwartet, dass es auch in Großbritannien Gültigkeit erlangt.

Dabei stützt sich das Urteil hauptsächlich auf die Verordnung 2018/858, in der die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden unabhängigen Werkstätten "uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang" zu verschaffen und die Mechatroniker die Daten nicht nur lesen, sondern auch verarbeiten und verwerten dürfen, solange das Fahrzeug steht.

Auch die Bedeutung des Themas Cybersicherheit wurde im Urteil berücksichtigt: der EUGH stellte im Zusammenhang mit dem Einwand eines Herstellers, der Fernzugriff auf ein fahrendes Auto schließe den bedingungsfreien Datenzugriff aus, fest, dass die Datensicherheit schon bei der Konstruktion des Fahrzeugs bedacht werden müsse, ohne dem Servicemarkt Einschränkungen aufzuerlegen.

Die Redaktion autoglaser.de 17.10.2023

Quellen:
LG-Akte (Az. 84 O 221/20) des Kölner Landgerichts
EUGH-Urteil vom 05.10.2023 – C-296/22
EU-Verordnung 2019/2144, Art. 4 Abs. 4
EU-Verordnung 2018/858, Art. 61 Abs. 1 und 4; Anhang X Nr. 2.9, 6.2, 6.4

 

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net-GLASinnovation gmbh

Kommentar schreiben

Spamschutz:

Weitere News

ALLDATA zeigt in Frankfurt 2026 die wachsende Bedeutung von Original-Herstellerdaten

2026_08_12_v_b_alldata_automechanika_kiberarbeitung_autoglaser_de_1200

ALLDATA Europe, der führende Anbieter von Originalinformationen der Fahrzeughersteller für den Automotive...

Fahrerassistenzsysteme verbessern die Verkehrssicherheit

2026_07_20_v_b_fahrerassistenzsysteme_pexels_autoglaser_de_1200

Mit der schrittweisen Einführung weiterer verpflichtender Fahrerassistenzsysteme verfolgt die Europäische...

Wir haben noch einen Platz in unserer Crew frei

2026_08_05_v_b_1_bewerbung-autoglas-middendorf_autoglaser_de_1200(1)

Du schraubst gerne an Autos, arbeitest mit deinen Händen und hast keine Lust mehr auf einen Job, der...

Jubiläum und neues Schulungszentrum feierlich eröffnet

2026_07_27_v_b_logo-bruxsafol_autoglaser_de_1200

Ein besonderes Jubiläum und ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft:...

HELLA ACADEMY: Jetzt 30 Prozent Sommervorteil mitnehmen!

2026_06_30_v_b_hella-academy_autoglaser_de_1200-698

Wer im Zeitraum von Juli bis August 2026 ein Training aus dem gesamten Portfolio der HELLA ACADEMY bucht...