Freier Zugriff auf KFZ Daten

EUGH-Urteil zum EU-weit freien Zugriff für Servicebetriebe auf KFZ-Daten

17. Oktober 2023

Rund 30% aller in der EU vorhandenen Fahrzeuge sind heutzutage mit Assistenzsystemen ausgestattet. Tendenz steigend.

Dies erfordert z.B. bei Austausch und Kalibrierung einer Windschutzscheibe oder beim Löschen einer Warnanzeige im Display des Fahrzeugs den Zugang zu den Fahrzeugdaten über das On-Board-Diagnosesystem (OBD). Im Allgemeinen geschieht dies mit Hilfe sogenannter Mehrmarkendiagnosegeräte über den OBD-Port.

Die Firmen Carglass und ATU Autoteile Unger haben nun beim LG Köln eine Musterklage gegen die FCA Italy SpA, eine Tochter von Fiat Chrysler Automobiles NV (seit 01.07.2023 Stellantis Europe SpA) eingereicht, die, wie auch einige andere Hersteller, den Zugriff auf Daten an Ihren Fahrzeugen sowohl von Vertrags-, als auch von freien Werkstätten vom Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements abhängig gemacht bzw. technische Hürden oder Lizenzgebühren eingeführt hatten, was zu unnötigen Kosten führt und den freien Wettbewerb auf dem KFZ-Servicemarkt beeinträchtigt.

Der Fall wurde dem EUGH vorgelegt, da es sich um die Auslegung einer EU-Verordnung handelt. Daraus ergibt sich EU-weite Rechtssicherheit und das Urteil ist sowohl für Fahrzeughersteller als auch freie Marktteilnehmer verbindlich. Es wird erwartet, dass es auch in Großbritannien Gültigkeit erlangt.

Dabei stützt sich das Urteil hauptsächlich auf die Verordnung 2018/858, in der die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden unabhängigen Werkstätten "uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang" zu verschaffen und die Mechatroniker die Daten nicht nur lesen, sondern auch verarbeiten und verwerten dürfen, solange das Fahrzeug steht.

Auch die Bedeutung des Themas Cybersicherheit wurde im Urteil berücksichtigt: der EUGH stellte im Zusammenhang mit dem Einwand eines Herstellers, der Fernzugriff auf ein fahrendes Auto schließe den bedingungsfreien Datenzugriff aus, fest, dass die Datensicherheit schon bei der Konstruktion des Fahrzeugs bedacht werden müsse, ohne dem Servicemarkt Einschränkungen aufzuerlegen.

Die Redaktion autoglaser.de 17.10.2023

Quellen:
LG-Akte (Az. 84 O 221/20) des Kölner Landgerichts
EUGH-Urteil vom 05.10.2023 – C-296/22
EU-Verordnung 2019/2144, Art. 4 Abs. 4
EU-Verordnung 2018/858, Art. 61 Abs. 1 und 4; Anhang X Nr. 2.9, 6.2, 6.4

 

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net-GLASinnovation gmbh

Kommentar schreiben

Spamschutz:

Weitere News

Aktionen rund um den mega macs X!

2026_06_02_v_b_hella-gutmann_mega-macs-x_autoglaser_de_1200-698

Mit dem mega macs X bietet Hella Gutmann eine hochflexible und zukunftsfähige Diagnoselösung – inklusive...

Neues Schulungszentrum in Hammelburg fertiggestellt

2026-05_07_v_b_logo_bruxafol_hammelburg_autoglaser_de_1200

Das neue Schulungszentrum der BRUXSAFOL Folien GmbH in Hammelburg wurde Ende letzten Jahres fertiggestellt...

See what’s behind the glass

2026_05_28_v_b_glasvista-expo-2026

Nach dem großen Erfolg der Glavista Automotive Glass Expo 2024 freuen wir uns, die Veranstaltung am 11....

NSG Group entwickelt die Zukunft des Glases aktiv weiter

2026_05_26_v_b_logo_nsg_200_jahre_autoglaser_de_1200-698

Die NSG Group feiert gemeinsam mit der ganzen Welt das 200 jährige Jubiläum der Marke Pilkington – und...

Generell sind südliche Bundesländer wieder besonders stark betroffen

2026_05_06_v_b_logo_verti_autoglaser_de_1200-698

Der aktuelle Hagel-Atlas der Verti Versicherung AG zeigt, wann und wo in Deutschland Hagelschäden besonders...