Sturmschaden am Auto:

Wer zahlt?

Unwetter und schwere Stürme sind mittlerweile auch in Deutschland keine Seltenheit mehr. Da lohnt es sich, zu wissen, was zu tun ist, wenn das eigene Auto von einem Sturmschaden betroffen ist.

Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Sturmschaden tun sollten und welche Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.

Welche Versicherung zahlt beim Sturmschaden am Auto?

Wenn Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für entstandene Sturmschäden. Haben Sie dagegen lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto, müssen Sie meist selbst für Sturmschäden aufkommen. Bei der Kaskoversicherung wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden – je nach Art des Schadens, der bei einem Unwetter am Wagen entstanden ist, greift entweder die Vollkasko oder die Teilkasko. Wo die Unterschiede zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung im Hinblick auf Sturmschäden liegen, erfahren Sie im Folgenden.

Was zahlt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko kommt für Schäden auf, die unmittelbar mit dem Sturm oder Unwetter zusammenhängen. Dazu zählt beispielsweise, wenn das Auto einen Hagelschaden erleidet, wenn ein schwerer Ast auf den geparkten Wagen herabstürzt oder wenn umherfliegende Dachziegel das Fahrzeug treffen. Bei vielen Teilkaskoversicherungen gilt allerdings, dass Sturm- und Unwetterschäden erst ab Windstärke 8 übernommen werden. Bei dieser Windstärke herrschen in der Regel Windgeschwindigkeiten von 62 bis 74 km/h. Große Bäume bewegen sich in diesem Fall sehr stark, Zweige und Äste können abbrechen und Dachziegel können sich lösen.

Anders gestaltet sich der Versicherungsfall, wenn es eine offizielle Hochwasser- und Unwetterwarnung gab und Sie Ihr Auto trotzdem im gefährdeten Gebiet parken. Dies gilt als fahrlässig. Versicherungen zahlen dann nur für Schäden, wenn grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Ähnliches gilt für Entschädigungen für Fahrzeugausfälle oder Leihwagen-Zuschüsse: Diese Leistungen erhalten Sie von der Teilkasko nur, wenn sie in Ihrem Versicherungstarif enthalten sind.

Die Teilkasko übernimmt bei Sturm- und Unwetterschäden die entstandenen Reparaturkosten des Fahrzeugs oder zahlt den Wiederbeschaffungswert, falls das Auto einen Totalschaden erlitten hat. Dabei handelt es sich um den Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Auto zu kaufen. Der Verkaufswert Ihres beschädigten Wagens wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie bei einem Kaskoschaden immer selbst zahlen.

Was zahlt die Vollkaskoversicherung?

Bei Stürmen und Unwettern können neben den unmittelbaren auch sogenannten mittelbaren Schäden am Auto entstehen. Ein mittelbarer Schaden entsteht zum Beispiel, wenn das Fahrzeug vor Ihnen gegen einen vom Sturm umgeworfenen Baum fährt und Sie dem Vordermann auffahren, weil Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Für die Schäden am Fahrzeug des Vordermanns kommt Ihre Kfz-Haftpflicht auf. Wenn an Ihrem eigenen Wagen auch Schäden entstanden sind, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten. Haben Sie keine Vollkasko abgeschlossen, müssen Sie die Kosten für diesen Schaden selbst zahlen.

Was passiert bei Sturmschäden während der Fahrt?

Wenn während der Autofahrt ein Sturmschaden am Fahrzeug entsteht, entscheidet der Unfallhergang darüber, ob und welche Autoversicherung die Kosten übernimmt. Wenn während der Fahrt ein umherfliegender Ast auf Ihr Auto fällt, kommt die Teilkasko in der Regel für die Reparaturkosten des Wagens auf. Wenn Sie einen entwurzelten Baum, der auf der Straße liegt, zu spät bemerken und nicht rechtzeitig bremsen können, zahlt die Vollkasko für die durch den Zusammenstoß entstandenen Schäden am Fahrzeug.

Ein Baum fällt aufs Auto – wer haftet dafür?

Wird ein Baum durch Sturm und Unwetter entwurzelt und fällt auf ein Auto, wird nicht immer automatisch von höherer Gewalt ausgegangen, für die kein Mensch verantwortlich gemacht werden kann. Denn mitunter hat der Besitzer eines Baumes eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Baumbesitzer bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, damit andere Personen nicht durch den Baum zu Schaden kommen. Dazu gehört unter anderem, dass der Baum zweimal im Jahr auf Krankheiten untersucht wird, die dazu führen könnten, dass bei einem Sturm Gefahr besteht. Geschieht dies nicht, kann dem Baumbesitzer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden – entsprechend muss die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers für den Schaden am Auto aufkommen.

Wenn ein gesunder Baum bei einem starken Sturm umfällt und Autos beschädigt, gilt dies als höhere Gewalt. Der Baumbesitzer kann in diesem Fall nichts für den Schaden – dieser wird dann über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung des Autobesitzers abgewickelt.

Wasserschaden am Auto

Zu Sturm und Unwetter können auch Überschwemmungen und Hochwasser zählen – entsprechend werden Wasserschäden am Auto unter bestimmten Voraussetzungen von der Autoversicherung übernommen. Wenn ein abgestelltes Auto überschwemmt wurde, zahlt die Teilkasko in der Regel den entstandenen Schaden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn es vorher eine Hochwasserwarnung für das Gebiet gab, in dem das Auto parkt. Wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet herausgefahren hat, obwohl die Möglichkeit bestand, kann die Versicherung Fahrlässigkeit geltend machen. In diesem Fall kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder zumindest die Leistung kürzen.

Etwas anders sieht es aus, wenn jemand mit seinem Auto eine überschwemmte Straße befährt und dadurch beispielsweise ein Motorschaden entsteht. Denn hier ist nicht unmittelbar die Überschwemmung schuld am Schaden, sondern ein Fehlverhalten des Fahrers.

Wie melde ich der Versicherung einen Sturmschaden?

Wenn Ihr Auto einen Sturmschaden erlitten hat, sollten Sie dies Ihrer Autoversicherung möglichst zeitnah mitteilen. Denn teilweise übernehmen Versicherungen die Reparaturkosten nur, wenn der Versicherte sich innerhalb einer Woche nach dem Schadenfall meldet. So können Sie vorgehen:

  • Schaden dokumentieren: Machen Sie detaillierte Fotos von Ihrem Wagen und vor allem von den beschädigten Stellen. Hilfreich ist es außerdem, auch Fotos von der Umgebung zu machen. So kann die Versicherung sich einen besseren Eindruck über die Folgen des Unwetters machen.
  • Versicherung kontaktieren. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche bei der Versicherung. Je nach Anbieter können Sie einfach online ein Formular ausfüllen oder sich per E-Mail oder Telefon mitteilen. Nennen Sie der Versicherung Ort und Uhrzeit des Sturmschadens. Gab es zu diesem Unwetter Informationen vom Deutschen Wetterdienst, können Sie relevante Angaben ebenfalls mit an die Versicherung geben. Wenn es Zeugen für das Unwetter und den dabei entstandenen Schaden gibt, nennen Sie der Versicherung deren Namen und Anschrift.
  • Abwarten: Lassen Sie Ihr Auto nicht selbst reparieren, bis die Versicherung den Schadenfall bearbeitet hat. Die Versicherung wird Ihnen mitteilen, wie der Schaden kalkuliert wird und gegebenenfalls bestimmen, welche Werkstatt die Reparatur übernimmt.

Unterwegs bei Sturm und Unwetter

Wenn Sie während einer Autofahrt unverhofft in einen Sturm geraten, sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Fahrweise den Gegebenheiten anpassen. Senken Sie am besten sofort die Fahrgeschwindigkeit, halten Sie größere Sicherheitsabstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen ein und fahren Sie möglichst vorausschauend. Vermeiden Sie Überholmanöver und wenn möglich auch Straßen mit vielen Bäumen.

Wenn es trotz vorsichtiger Fahrweise zu einem Sturmschaden kommt, bewahren Sie Ruhe und informieren Sie im Nachgang schnellstmöglich die Versicherung über den Schadenfall. Wir wünschen allzeit sichere Fahrt!

22.08.2023 Redaktion autoglaser.de

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net-GLASinnovation gmbh

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