Geschichte einer kleinen Odyssee!

Scheibentausch mit Folgen!

Eine Geschichte, die leider jeden Tag passiert und mit der Aussage endet: „…hätte ich das nur gewusst!...“

autoglaser.de hat sich dieses mal unter’s Volk gemischt und wollte wissen, welche Erfahrungen Autofahrer mit hren Werstätten so machen. Der Fall, den ich Ihnen heute erzähle, ist tatsächlich passiert, die Namen wurden von der Redaktion selbstverständlich geändert.
 

Es ist ein früher Dienstag Vormittag, es regnet und im VW Autohaus ist schon eine Menge los. Kaum das Urlaubsgeschäft hinter sich gebracht, kämpfen die Mitarbeiter bereits mit schwachen Batterien, unerklärlichen Fahrgeräuschen und der kurz bevorstehenden Reifenwechsel-Saison.



Frau K. hat heute noch einiges vor, doch kommt sie leider nicht drum herum, kurz bei ihrem VW-Händler vorbeizuschauen. Vergangene Woche hatte ihr ein vorausfahrender LKW einen ordentlichen Steinschlag mit Rissbildung beschert.

„Wir fahren eigentlich schon immer Auto’s von VW“, berichtet Frau K. und sind seit Jahrzehnten Kunden des Vertrags-Händlers im Ort. Das VW Autohaus liegt sogar fußläufig von ihrer Wohnung entfernt und blickt auf eine Jahrzehnte lange Geschichte zurück. Als Familienbetrieb begonnen, gehört das Autohaus heute zu einer großen Autohaus-Gruppe. Die Neuausrichtung innerhalb der Gruppe hat nicht nur frischen Wind in den Betrieb gebracht, heute laufen manche Räder natürlich ganz anders als früher! Dennoch gilt die Filiale als sehr erfolgreich innerhalb der Gruppe und Stamm-Kundin, Frau K., ist, trotz Abgas-Skandal überzeugte Besitzerin eines relativ neuen VW Golf.

Zurück zu ihrem Steinschlag! Was läge da näher, als mit dem Steinschlag gleich mal bei ihrem VW-Autohaus vorbei zu schauen. Zu Hause informierte Frau K. zuerst ihre Versicherung über den Schaden, denn dieser soll ja von der abgeschlossenen Teilkaskoversicherung, abzüglich ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung, übernommen werden.

Doch das Gespräch mit der Schadenabteilung ihrer Versicherung verläuft ganz anders, als erwartet. Die freundliche Sachbearbeiterin erklärt Frau K. nach Schadenserfassung, dass sie in ihrem Fall leider nicht den Golf zu ihrem VW-Autohaus zur Reparatur bringen darf! Frau K. versteht zunächst einmal gar nicht, warum, bis die Sachbearbeiterin ihr entsprechende Auszüge aus ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag erläutert. WERKSTATTBINDUNG! Frau K. kann sich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass beim Abschluss der Police das Thema Werkstattbindung kommuniziert wurde. Nun ja, so muss sie also zähneknirschend eine Partnerwerkstatt des Versicherers ansteuern.

Ein klassischer Steinschlag mit Rissbildung – die Scheibe muss ausgetauscht werden und trotz der Umstände, kann Frau K. ihren Golf zeitnah wieder abholen.

„Nochmal alles gut gegangen“, denkt sie und parkt den Golf in der Garage. Wenige Tage später – ein regnerischer Vormittag – fällt Frau K. nun auf, dass der Scheibenwischer in der Intervall-Einstellung nicht mehr funktioniert. Kurzer Hand fährt sie also in ihr VW-Autohaus. Einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Scheibentausch hat sie natürlich nicht gesehen. Nach einer kurzen Schilderung ihres Problems, schlägt ihr der Serviceberater eine gemeinsame Probefahrt vor, um den vermeindlichen Fehler reproduzieren zu können. Den Serviceberater kennt Frau K. schon sehr lange. Zu ihm hat sie vollstes Vertrauen. Beim Check des Regensensors fällt die Ursache dann sofort auf!

Der alte Regensensor wurde nach dem Scheibentausch wieder defekt angebracht. Zudem wurde noch ein falsches Gelpad verwendet, was zur Folge hatte, dass der Sensor nicht angesprochen werden konnte. Natürlich hat man die Teile getauscht und Frau K. kann endlich ihren voll funktionstüchtigen Golf wieder von ihrem VW-Autohaus abholen. Nicht nur das, Fr. K. muss letztlich eben die Kosten für die Teile bezahlen, den Einbau übernahm kulanterweise das Autohaus!

Frau K. ist froh, doch sagte sie zum Schluss: „Hätte ich das gewusst, dass es Werkstattbindung gibt, ich hätte mich erst mal über die Bedingungen informiert! Zum Glück habe ich so ein zuverlässiges Autohaus.“

Im Gespräch mit dem Serviceberater hat sich herausgestellt, dass die Partnerwerkstatt überhaupt kein spezialisierter Autoglas-Betrieb ist! Und wieder galt hier nur der Leitsatz „Kosten minimieren“! Doch für wen? Nur für die Versicherung! Frau K. hat drauf gelegt und überlegt sich, ob sie dies nicht zum Anlass nehmen soll, sich nach einem anderen Versicherungspartner umzusehen.

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass der Scheibentausch den Experten überlassen werden sollte! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Woche!

 

Martina Weller Redaktion autoglaser.de 25.09.2017


 

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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