Pro und Contra zur Werkstattklausel

Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl

Eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung offeriert dem Versicherungsnehmer günstige Konditionen, wenn er wiederum Reparaturen nur in den Partnerwerkstätten der Versicherung durchführen lässt. Aber wo ist der Haken, wir klären auf!

Wenn Sie Ihre Autoversicherung berechnen, werden Sie immer auf die Frage nach der Werkstattbindung treffen. Aber was ist eine Werkstattbindung? Bei einer Kfz-Versicherung mit der sogenannten Werkstattbindung verpflichten Sie sich als der Versicherungsnehmer, ihr Fahrzeug in einem Schadensfall nur in einer vom Versicherungsgeber bestimmten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Eine Wahl mit Werkstattbindung spart Versicherungsbeiträge, doch Vorsicht, eine Werkstattbindung ist grundsätzlich nur bei einer Kaskoversicherung möglich, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden nur Fremdschäden reguliert und der Geschädigte kann selbst wählen, in welcher Werkstatt er sein Auto reparieren lassen möchte.

Preisersparnis mit der Werkstattbindung
Tarife mit einer Werkstattbindung können für den Versicherungsnehmer bis zu 20 Prozent günstiger sein. Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es verschiedenen Zusatzleistungen u.a. Hol- und Bring Service des versicherten Fahrzeugs durch die Werkstatt, Leihwagen für die Zeit der Reparatur und in vielen Fällen eine längere Garantien auf die durchgeführten Reparaturen. Auch eine Unfallabwicklung mit Werkstattbindung ist oft bequemer für den Versicherungsnehmer, weil die Abwicklung der Reparatur zum größten Teil vom Versicherer übernommen wird. Die Werkstattbindung ist nur bei Versicherungsschäden verpflichtend, für Wartungsarbeiten und Inspektionen können Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen.

enlightened  Eine Ausnahme gilt auch, wenn es im Ausland zu einem Kaskoschaden kommt, der umgehend repariert werden muss, dann sind Sie nicht an Partnerwerkstätten gebunden.

Wir haben für Sie den Kfz-Versicherungsvergleich gemacht!
Bei unserem Vergleichstest zur Werkstattbindung, haben wir vier gängige Versicherungsgesellschaften unter die Lupe genommen.

Wir möchten die Versicherungsgesellschaft wechseln und lassen uns mit folgenden Daten die Angebote berechenen:

Fahrzeugdaten: Toyota Aygo - 1,0 Liter mit 72 PS – 5-türig - Baujahr 2018
Versicherungsnehmer: Schadenfreiheitsklasse 18
Fahrzeugnutzung: Privat
Geplante Kilometer pro Jahr: 20.000 km
Zusätzliche Fahrer: Nein
Gewünschter Versicherungsschutz: Haftpflicht mit Vollkasko
Selbstbeteiligung: VK 300,00 € / TK 150,00 €
Zahlungsweise: Jährlich


Allianz Kfz-Versicherung:
Haftpflicht mit Vollkasko inkl. Teilkasko und Selbstbeteiligung mit 300,00 € Vollkasko und 150,00 € Teilkasko inkl. dem Werkstattbonus würde uns im Jahr 702,61 Euro kosten, entscheiden wir uns für den Tarif ohne Werkstattbindung wären es rund 785,59 Euro jährlich.

Fazit: Durch die Werkstattbindung sparen wir 83 €.

Allianz Kfz-Versichicherung
Bildquelle: Allianz Versicherung


R+V 24 Versicherung:
Haftpflicht mit Vollkasko inkl. Teilkasko und Selbstbeteiligung mit 300,00 € Vollkasko und 150,00 € Teilkasko inkl. dem Werkstattbonus würde uns im Jahr 431,38 Euro kosten, entscheiden wir uns für den Tarif ohne Werkstattbindung wären es rund 457,02 Euro jährlich.

Fazit: Durch die Werkstattbindung würden wir rund  25,64 € sparen.
Bei Glasschäden gilt unabhängig davon, ob Werkstattbindung im Vertrag eingeschlossen wurde oder nicht, Folgendes. Erfolgt Reparatur oder Austausch der Scheibe nicht in einer Partnerwerkstatt erstatte die R+V 24 nur 85 % der entstehenden Kosten.

R+V24 Kfz-Versicherung
Bildquelle: R+V 24 Versicherung


AllSecur Versicherung:
Haftpflicht mit Vollkasko inkl. Teilkasko und Selbstbeteiligung mit 300,00 € Vollkasko und 150,00 € Teilkasko inkl. dem Werkstattbonus würde uns im Jahr 743,30 Euro kosten, entscheiden wir uns für den Tarif ohne Werkstattbindung wären es rund 651,30 Euro jährlich.

Fazit: Durch die Werkstattbindung sparen wir rund 92,00 €
Die freie Werkstattwahl gilt nicht für Glasschäden.
 Allsecur Kfz-Versicherung
Bildquelle: AllSecure


CosmosDirect:
Haftpflicht mit Vollkasko inkl. Teilkasko und Selbstbeteiligung mit 300,00 € Vollkasko und 150,00 € Teilkasko inkl. dem Werkstattbonus würde uns im Jahr 514,56 Euro kosten, entscheiden wir uns für den Tarif ohne Werkstattbindung wären es rund 547,24 Euro jährlich.

Fazit: Durch die Werkstattbindung haben wir 32,68 € mehr in der Tasche.

 CosmosDirect Kfz-Versicherung
Bildquelle: CosmosDirect


WGV Versicherung:
Haftpflicht mit Vollkasko inkl. Teilkasko und Selbstbeteiligung mit 300,00 € Vollkasko und 150,00 € Teilkasko inkl. dem Werkstattbonus „Select“ würde uns im Jahr 380,95 Euro kosten, entscheiden wir uns für den Tarif ohne Werkstattbindung wären es rund 414,46 Euro jährlich.

Fazit: Durch die Werkstattbindung können wir 33,51 € sparen.

 WGV Kfz-Versicherung

Bildquelle: WGV Versicherung


Nachteile des Werkstattbonus
Sie haben sich für den Werkstattbindungstarifes entschieden und erklären sich dazu bereit, bei einem Schadensfall die Reparatur in einer vom Versicherungsunternehmen festgelegten Werkstatt vornehmen zu lassen. Sie sind bei einer Werkstattbindung also verpflichtet, Ihr Fahrzeug immer in der ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Sie als Kunde und Versicherungsnehmer haben keinen Einfluss darauf, ob ihr Auto in einer Markenwerkstatt oder einer freien Kfz-Werkstätte repariert wird. In der Regel handelt es sich bei den Partnern der Versicherer um freie Werkstätten, die möglicherweise weniger Erfahrung mit Ihrer Automarke haben. Das Werkstattnetzt ist grundsätzlich in Großstädten recht gut aufgestellt,  jedoch in ländlichen Regionen meist sehr dünn, dass bedeutet, bis zur Werkstatt ist es unter Umständen ein weiterer Weg und man muss mit längeren Wartezeiten rechnen.

Motive für die Preisersparnis
Die Versicherung trifft mit seinen Partnerwerkstätten gewisse Vereinbarungen über die Reparaturkosten, die wiederum unter den Marktpreisen liegen. Zum einem profitieren die Werkstätten von diesem Abkommen, weil sie durch die Partnerschaft mit mehr Aufträgen rechnen können. Die dadurch erreichte Ersparnis kann die Versicherungsgesellschaft wiederum über den reduzierten Beitrag an seine Kunden übertragen. Oftmals gehören Vertragswerkstätten der Autohersteller nicht zu den Partner, denn in der Regel wählen die Versicherungskonzerne eher Werkstätten aus, die sowieso schon günstige Preise anbieten.

Bedingungen der Werkstattbindung
Sie haben sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entschlossen, dann müssen Sie sich auch an die vertragliche Abmachung halten. Das heißt, sie überlassen dem Versicherer die Auswahl einer Werkstatt, wenn Sie einen Schadensfall gemeldet haben, wer aber nicht mehr an seine vertragliche Abmachung denkt, hat die Werkstattbindung umgangen. Bei umgehen der Werkstattbindung übernimmt die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten! Sie erstatten nur einen Teil,  in den meisten Fällen den Betrag, der bei der Partnerwerkstatt angefallen wäre. Es gibt aber auch Versicherungsgesellschaften die je nach Schwere des Verschuldens, die Leistung verweigern. Darüber hinaus müssen Sie eventuell auch mit einer Vertragsstrafe wie einem Anstieg der vereinbarten Selbstbeteiligung rechnen, unter Umständen wird auch der gesamte Rabatt rückgängig gemacht.

Fiktive Reparatur
Sie als Kaskoversicherter haben auch die Möglichkeit der fiktiven Reparatur. Das bedeutet, wenn Sie Ihr Fahrzeug lieber in der Vertragswerkstatt des Autoherstellers reparieren lassen möchten, können Sie sich von der Versicherung den Betrag auszahlen lassen, der für die Reparatur bei einem Reparaturpartner angefallen wäre.

Neuwagen und Leasingfahrzeugen
Gerade für Neuwagenbesitzer ist bei der Tarifwahl mit Werkstattbindung Vorsicht geboten. Denn bei der Kulanzleistungen des Herstellers, die über die Garantiezeit hinausgehen
ist es oft Voraussetzung, dass bisherige Reparaturen in einer Vertragswerkstatt erfolgt sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die zwei Jahre umfasst, ist zwar unabhängig davon, wo der Wagen repariert wird. Auch die Herstellergarantie sollte erhalten bleiben, wenn Sie eine freie Werkstatt, zum Beispiel den Partnerbetrieb Ihres Versicherers aufsuchen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei einem Neuwagen keinen Versicherungstarif mit Werkstattbindung abschließen

Bei Leasingfahrzeugen ist ein Tarif mit Werkstattbindung gleichermaßen nicht empfehlenswert. Der Leasinggeber des Fahrzeugs ist der Eigentümer und dieser kann Vorgaben zu den Werkstätten machen, in denen der Wagen repariert werden soll. Ebenso kann bei einem Autokredit vertraglich festgelegt werden, dass die Reparatur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen soll. Durch den Besuch einer Partnerwerkstatt der Versicherung riskieren sie eine Vertragsverletzung und somit eine fristlose Kündigung der des Leasings Vertrags beziehungsweise der Finanzierung.

Wichtig: Prüfen Sie als allererstes, ob möglicherweise eine Klausel im Finanzierungsvertrag auch Partnerwerkstätten Ihrer Versicherung zulässt. Wenn nicht, sollten Sie bei einem Neuwagen von einem Tarif mit Werkstattbindung Abstand nehmen.

Partnerwerkstätten prüfen
Vor Abschluss eines Tarifs mit Werkstattbindung empfiehlt es sich, das Netz von Partnerwerkstätten und die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft zu überprüfen.

Unser Fazit
Alles in allem ist eine Empfehlung zur Werkstattbindung nicht möglich, da immer der Einzelfall entscheidend ist. Achten Sie stets auf Vor- und Nachteile, Konditionen und die individuellen Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherungsgesellschaft.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!

 

  Ihre Alexandra Goeke Redaktion smart-repair.de 13.03.2019

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLAsinnovation gmbh

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