Leasing Rückgabe

Was tun bei Schäden am Auto?

Wer ein Auto least, muss es nach dem vereinbarten Leasingzeitraum wieder zurückgeben. Grundsätzlich ist beim Leasing wichtig, dass man nicht mehr als die vereinbarten Kilometer fährt und man pfleglich mit dem Auto umgeht.

Was passiert aber, wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt ist. Eine solche Rückgabe kann bei entsprechenden Schäden schnell zu einem wirklichen Streit zwischen Anbieter und Fahrer werden. Möglicherweise können sogar Nachzahlungen auf den bisherigen Leasingnehmer zukommen, wenn der Zustand des Autos am Ende nicht wie gewünscht ist. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs sollten die Fahrer ein paar Dinge beachten.

Ein Auto will auch gefahren werden
Fest steht: Das Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Vor allem wenn viel damit gefahren wird, muss man zumindest damit rechnen, dass es am Ende des Leasingzeitraums möglicherweise Gebrauchsspuren gibt. Solche Gebrauchsspuren werden von Leasinggebern akzeptiert, zumindest in der Regel.

Meistens ist in der monatlichen Rate der Fahrzeugverschleiß mit einberechnet. Dazu gehören beispielsweise abgefahrene Reifen, kleine Kratzer an Türgriffen oder im Innenraum des Wagens. Gebraucht man das Auto ganz normal, fährt stets vorausschauend und baut keinen Unfall, sollte es am Ende des Leasingzeitraums auch nicht über diesen normalen Verschleiß hinausgehen.

In die Bewertung fließen noch das Alter und der vorherige Zustand des Wagens mit ein. Dennoch sollte man sich vorher den Leasingvertrag genau durchlesen. Gebraucht man das Auto vertragsmäßig kann einem jedoch nichts passieren. Vor allem dann, wenn man die folgenden Tipps beachtet, kann man sich fast sicher sein, dass keine bösen Überraschungen am Ende auf einen warten.

Pfleglicher Umgang mit dem Auto
Das gilt so ziemlich für alle Sachen, die einem nicht gehören, die man dennoch benutzt, wie etwa die Mietwohnung. Mit einem Leasingwagen sollte man ähnlich pfleglich umgehen. Immerhin gehört es jemand anderem und zudem ist es ein Wertgegenstand. Selbst dann wenn nur ein kleines Missgeschick passiert, gilt es schnell zu handeln, bevor es am Ende teuer wird. Entdeckt man beispielsweise einen kleinen Schaden im Lack, sollte er ausgebessert werden, damit er nicht zu rosten beginnt. Selbst ein Fleck im Polster des Innenraums kann dazu beitragen, dass der Wert des Autos gemindert wird. Am besten lässt man es also gar nicht erst so weit kommen.

Deshalb ist es sinnvoll das Fahrzeug regelmäßig zu reinigen und es überprüfen zu lassen. Auf diese Weise kommt es gar nicht erst zu größeren Verunreinigungen, die den Wert mindern könnten.

Schon am Anfang des Vertrags ans Ende denken
Es ist eine gute Strategie, mit der man eigentlich ganz gut fährt. Vor allem beim sogenannten Restwertleasing sollte man sich bereits ab der Unterzeichnung des Vertrags auf die Rückgabe vorbereiten. Im Vertrag sollte der Wert des Autos bei der Rückgabe nicht zu hoch angesetzt sein, auch wenn man durch einen höheren Wert geringere Leasingraten bekommt, so kann doch am Ende umso wahrscheinlicher ein hoher Restwertausgleich auf einen zukommen.

Sicherer ist dagegen das sogenannte Kilometerleasing. Hier wird im Vorfeld eine feste Kilometerzahl definiert, die nicht überschritten werden darf. Bleibt die Kilometerzahl bei Ende der Leasingdauer darunter, gibt es sogar noch Geld zurück. Wenn man entsprechend mehr fährt, muss man draufzahlen.

Welche Schäden werden in der Regel nicht übernommen?
Grundsätzlich müssen die Schäden in Hinblick auf das Alter des Autos, die Fahrleistung und den entsprechenden Erhaltungszustand Sinn ergeben. Bei einem älteren Fahrzeug, das bereits einige Kilometer auf dem Buckel hat, erwartet man also mehr Gebrauchsspuren, als beispielsweise bei einem Auto, dass gerade mal ein bis zwei Jahre alt ist und nur sehr wenig gefahren wurde.

Daneben können bei einem Auto durch Unfälle und unsachgemäßen Umgang Schäden und Mängel entstehen, die sich deutlich von Gebrauchsspuren unterscheiden. Einige Beispiele hierfür sind:

  • größere Beulen und Dellen, die ausgebessert werden müssen
  • Kaputte oder verformte Felgen
  • Stellen, an denen der Lack sichtbar abgeplatzt ist
  • größere Schäden, an der Windschutzscheibe, die beispielsweise durch Steinschläge entstanden sind und repariert werden müssen.

Bei solchen Schäden muss der Leasingnehmer am Ende des Vertrags aufkommen. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob sie durch den sachgemäßen Gebrauch oder durch andere Faktoren entstanden sind. Allerdings ist der Leasinggeber hier in der Beweispflicht.

Wenn solche Nachzahlungen nun auf einen zukommen, muss man jedoch nicht die Kosten für die Reparatur begleichen. Es wird lediglich der Betrag eingefordert, um den der Wert des Fahrzeugs durch die Schäden gemindert ist.

Auto professionell aufbereiten lassen
Gerade, wenn das Auto gegen Ende des Leasingvertrages, also kurz vor der Rückgabe, etwa mitgenommen aussieht, ist eine professionelle Aufbereitung des Fahrzeugs ganz sinnvoll. Dabei geht es vor allem darum einen guten ersten Eindruck bei der Rückgabe des Wagens zu erwecken. Wenn ein Auto in einem gepflegten Zustand ist, weiß der Leasinggeber, dass es gut behandelt wurde.

Ist der allgemeine Zustand des Autos ansonsten tadellos, wird bei kleineren Schäden oft auch mal ein Auge zugedrückt. Ist das Auto ohnehin schon in einem guten Zustand, kann man hier etwas Geld sparen und selbst eine gründliche Reinigung durchführen.

04.08.2020 Redaktion autoglaser.de

Bild 1: pixabay.com, © PubicDomainPictures, CC0 1.0
Bild 2: unsplash.co, © Elly Johnson

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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